Das sind mal zwei geile Ausschlussgründe: einmal wegen aufreizenden Benehmens gegenüber dem Schiri IN DER STRASSENBAHN und dann wegen Rohheit - der Spielabbruch den er verursacht hat, zählt nur am Rande. (Quelle: ANNO, Illu.öst.Sportbl. 1920).
Und da wundert man sich noch über manche Entscheidungen, die heute getroffen werden.
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